Im Rahmen eines Notice-and-Take-down-Verfahrens sind Betreiber von Online-Marktplätzen wie Amazon & Co. dazu verpflichtet, Angebote von Händlern, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, unverzüglich zu sperren, nachdem sie zuvor von Dritten auf diese Rechtsverletzung aufmerksam gemacht wurden.
Zudem sind sie dazu verpflichtet, bereits gemeldete Händler im Auge zu behalten und rechtswidrige Inhalte zu sperren. Ziel dieses Prinzips ist es, Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten wie Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Designs im E-Commerce wirksam zu unterbinden.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Notice-and-Take-down-Verfahren?
- Hintergrund: Rechtlichen Rahmenbedingungen bei Notice and Take down?
- Wie läuft ein Notice-and-Take-down-Verfahren ab?
- Notice-and-Take-down-Verfahren: Unterstützung von erfahrenen Patentanwälten
- Schutzrechte effektiv durchsetzen
Was ist das Notice-and-Take-down-Verfahren?
Das Notice-and-Take-down-Verfahren ist ein zentraler Mechanismus im digitalen gewerblichen Rechtschutz und schützt Marken-, Design-, Patent- und Gebrauchsmusterrechte auf Plattformen wie Amazon vor Missbrauch. Falls Sie feststellen, dass ein Produkt eines anderen Händlers gegen eines Ihrer gewerblichen Schutzrechte verstößt, können Sie die jeweilige E-Commerce-Plattform darüber informieren und das Produkt entfernen lassen.
In der Vergangenheit kam es jedoch auch häufig zu einer missbräuchlichen Verwendung des Notice-and-Take-down-Verfahrens. In diesen Fällen wurden Anbieter einer E-Commerce-Plattform gemeldet, da sie angeblich gegen das Schutzrecht eines anderen Anbieters verstoßen haben sollen. Dabei handelt es sich meistens um ein ungeprüftes Schutzrecht, z.B. ein Gebrauchsmuster oder ein Design. Wird das Schutzrecht im Register eintragen, hat der Schutzrechtinhaber das Recht, ein Angebot bei Amazon & Co. sperren zu lassen. Dazu muss es lediglich gegenüber dem Betreiber der Online-Handelsplattform behaupten, dass sein Schutzrecht mit dem jeweiligen Angebot verletzt wird.
Sie vermuten, Opfer einer solchen missbräuchlichen Abmahnung geworden zu sein oder befürchten, dass eines Ihrer Schutzrechte verletzt wurde? Unsere erfahrenen Patentanwälte beraten Sie gerne.
Rolle und Haftung der Plattformbetreiber
Der Plattformbetreiber ist in der Regel nicht qualifiziert zu entscheiden, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt. Allerdings läuft er Gefahr, haftbar gemacht zu werden, wenn er sich weigert, die Sperrung durchzuführen. Der Betreiber beruft sich in diesem Fall auf die E-Commerce-Richtline der Europäischen Union, die zentrale Fragen im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere die Haftung und Verantwortung von Providern regelt. Gemäß Artikel 14 dieser Richtlinie sind diese von der Haftung befreit, wenn sie den Zugang zu rechtsverletzenden Inhalten sperren, sobald sie davon Kenntnis erlangen.
Notice-and-Take-down: Folgen für Händler bei einer Sperrung
Diese Sperrung aufgrund einer Meldung auf E-Commerce-Plattformen wird als Notice-and-Take-down-Verfahren bezeichnet. Amazon & Co. sind im Rahmen des Verfahrens dazu verpflichtet, gemeldete Accounts im Auge zu behalten und haben das Recht, diese gegebenenfalls komplett zu schließen. Die Folge: Unabhängig davon, ob tatsächliche eine Rechtsverletzung vorliegt, können Sie gesperrte Produkte auf diesen Plattformen nicht mehr verkaufen und Ihnen drohen Umsatzverluste.
Um dagegen vorzugehen, ist schnelle, juristische Unterstützung entscheidend. Die Experten von RGTH helfen Ihnen, Sperrungen anzufechten und Ihr Geschäft zu schützen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Hintergrund: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten bei Notice and Take down?
Das Notice-and-Take-down-Verfahren ist nicht nur für die Haftungsbefreiung im E-Commerce relevant, sondern spielt auch bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet eine wichtige Rolle.
Neben der EU-Richtlinie zum E-Commerce bildet der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) den rechtlichen Rahmen, der Betreiber von Onlinediensten wie Social-Media-Plattformen, Internet-Provider oder Hosting-Dienste von der Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer befreit. Wie im Onlinehandel gilt auch bei der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten oder rechtswidrigen Inhalten, dass Hosts oder Provider im Rahmen der sogenannten Störerhaftung im Urheberrecht nur dann haftbar gemacht werden können, wenn sie nicht auf die Meldung (Notice) der Rechteinhaber reagieren und die fraglichen Inhalte weder entfernen noch den Zugang dazu sperren (Take down).
Wie läuft ein Notice-and-Take-down-Verfahren ab?
Unabhängig davon, ob es sich um eine Verletzung gewerblicher Schutzrechte im E-Commerce oder um eine Urheberrechtsverletzung handelt, beginnt das Notice-and-Take-down-Verfahren mit der Meldung eines entsprechenden Verstoßes beim Plattformbetreiber, Host oder Provider.
Pflichten der Plattformbetreiber
Statt Inhalte oder Produkte sofort zu löschen oder zu blockieren, können Plattformbetreiber zunächst auch den betroffenen Händler oder für den Inhalt Verantwortlichen um eine Stellungnahme bitten. Im Gegensatz zu den zuständigen Gerichten oder erfahrenen Patentanwälten sind diese Unternehmen aber häufig nicht ausreichend qualifiziert, um zu entscheiden, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt. Um sich bestmöglich vor den Folgen von Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren zu schützen, ist es daher gängige Praxis, lieber zu viel als zu wenig zu löschen oder zu sperren. Das Gleiche gilt für die Verpflichtung der Plattformbetreiber, bereits gemeldete Accounts im Auge zu behalten und diese ggf. komplett zu sperren. Dies führt nicht selten dazu, dass legale Inhalte und Produkte präventiv gesperrt oder gelöscht werden, um auf Nummer sicher zu gehen.
Overblocking im Notice-and-Take-down-Verfahren
Aus Sicht der Plattformbetreiber ist dieses Vorgehen nachvollziehbar. Aus Sicht der Händler ist das sogenannte „Overblocking“ allerdings verheerend. In einem schnelllebigen Geschäft wie dem Onlinehandel auf Amazon & Co. kann eine langfristige Sperrung nicht nur einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen, sondern auch den guten Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Erklärungen gegenüber Plattformbetreibern sind in der Regel nicht zielführend, da diesen die nötige Erfahrung und das Know-how fehlen, um zu beurteilen, ob ein Schutzrecht verletzt wurde oder nicht.
Notice-and-Take-down-Verfahren: Unterstützung von erfahrenen Patentanwälten
Beim Notice-and-Take-down-Verfahren ist die Unterstützung von erfahrenen Patentanwälten bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wichtig. Einerseits, um zu prüfen, ob eigene Schutzrechte tatsächlich verletzt wurden und dagegen vorzugehen. Andererseits um mithilfe eines Anwalts bei unberechtigten Sperrungen auf Amazon & Co. Maßnahmen zu ergreifen.
Hilfe bei unberechtigter Sperrung – die wichtigsten Schritte
Die Marktmacht von Amazon & Co. ist riesig. Ohne fundierte Kenntnisse über den korrekten Ablauf eines Notice-and-Take-down-Verfahrens, wird es schwer, die Aufhebung einer unberechtigten Sperrung bei Amazon oder eBay zu erwirken. Um Ihre eigenen Rechte durchzusetzen und wirksam gegen ungerechtfertigte Sperrungen vorzugehen, stehen Ihnen die erfahrenen Patentanwälte von RGTH unter anderem mit folgenden Leistungen zur Seite:
- Abmahnung und strafbewährte Unterlassungserklärung: Wurde Ihr Produkt oder Ihr Account bei Amazon gesperrt, muss im ersten Schritt eine begründete Abmahnung an das Unternehmen erfolgen, das mit seiner Meldung die Sperrung ausgelöst hat. Diese sollte eine strafbewährte Unterlassungserklärung enthalten.
- Einstweilige Verfügung: Wenn das Unternehmen die Abmahnung nicht akzeptiert, bleibt nur die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung bei Gericht.
- Gerichtliche Klärung: Sollte das Unternehmen selbst darauf nicht reagieren, kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
Schutz für Ihr geistiges Eigentum – die wichtigsten Schritte
Ebenso wichtig ist die Beratung durch erfahrene Patentanwälte aber auch bei der Durchsetzung Ihrer eigenen gewerblichen Schutzrechte im Rahmen des Notice-and-Take-down-Verfahrens. Die Experten von RGTH unterstützen Sie bei der:
- Registrierung Ihrer Schutzrechte: Unsere Patentanwälte helfen Ihnen dabei, Ihre gewerblichen Schutzrechte durch die Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wirksam gegen Missbrauch zu schützen. Die gewerblichen Schutzrechte wie ein Patent, ein Gebrauchsmuster, eine Marke oder ein Design bilden die Grundlage, um wirksam gegen Verstöße im E-Commerce vorgehen zu können.
- Beurteilung von Rechtsverletzungen: Haben Sie den Verdacht, dass andere Händler gegen Ihre registrierten Schutzrechte verstoßen, ist zunächst Vorsicht geboten. Liegt kein Verstoß vor, könnten aus der unberechtigten Einleitung eines Notice-and-Take-down-Verfahrens Schadensersatzansprüche an Sie entstehen. Hier unterstützen Sie unsere Patentanwälte bei der Beurteilung, ob es sich tatsächlich um eine Rechtsverletzung handelt.
Liegt eine Verletzung Ihrer Schutzrechte vor, wird der Fall dem Plattformbetreiber (Notice) gemeldet. Bei dieser Abmahnung gilt es, bestimmte Formvorschriften, inhaltliche Anforderungen und die korrekte Zustellung einzuhalten:
- Meldung an den Plattformbetreiber: Die Meldung muss neben einer detaillierten Beschreibung der Rechtsverletzung auch einen Verweis auf den entsprechenden Markenschutz enthalten.
- Prüfung durch den Plattformbetreiber: Im nächsten Schritt prüft der Plattformbetreiber die Meldung und entscheidet, ob er die Beschwerde für berechtigt hält und ob er die beanstandeten Inhalte löscht und ggf. den Account des Händlers sperrt. Anschließend informiert der Plattformbetreiber den betroffenen Händler, der die Möglichkeit hat, Einspruch gegen die Löschung bzw. Sperrung zu erheben.
- Reaktion auf Einspruch: Diese sogenannte „Counter Notice“ muss ebenfalls bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen und kann dazu führen, dass der Plattformbetreiber die gelöschten Inhalte wieder einstellt oder eine Sperrung des Accounts aufhebt.
- Weitere rechtliche Schritte: Ist dies der Fall, können im nächsten Schritt rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die Rechtmäßigkeit der Meldung gerichtlich zu klären und den Missbrauch Ihrer gewerblichen Schutzrechte zu unterbinden.
Schutzrechte effektiv durchsetzen
Das Notice-and-take-down-Verfahren zwingt Handelsplattformen wie Amazon dazu, schnell zu handeln, wenn sie Kenntnis über Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte oder Wettbewerbsrechte erlangen. Nicht selten führen diese Meldungen dazu, dass Plattformen Produkte präventiv löschen oder vorsichtshalber gleich den gesamten Account sperren, um sich von einem möglichen Haftungsrisiko zu befreien. Es kommt zu einem unerwünschten Overblocking, was für Händler sowohl finanzielle als auch rufschädigende Folgen haben kann. Hier ist die Unterstützung durch erfahrene Patentanwälte entscheidend, um unberechtigte Sperrungen abzuwehren oder die eigenen Schutzrechte effektiv durchzusetzen.
Wir beraten Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Schutzechte und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Lösung für Ihren individuellen Fall.
Disclaimer: Die vorstehenden Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung. Es besteht keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.