Markenschutz
Geschütze Marken begegnen Verbrauchern überall – ob auf Produkte gedruckt oder sogar als Dienstleistung vermarktet. Häufig können Verbraucher eine Marke direkt einem Unternehmen zuordnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der Marke um einen Schriftzug oder eine Grafik handelt: Marken besitzen einen Widererkennungswert, der als Vermögenswert eines Unternehmens geschützt werden sollte.
Was ist eine Marke?
Wie Patente schützen auch Marken geistiges Eigentum, d. h. Waren und Dienstleistungen von Unternehmen. Mit Marken werden vor allem Zeichen geschützt, mit denen die Produkte und Services eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterschieden werden können. Wurde eine Marke eingetragen, so gilt die Schutzdauer für zehn Jahre ab dem Datum des Anmeldungseingangs beim Amt und kann gegen eine Gebühr unbegrenzt um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Sollte die Gebühr nicht spätestens am letzten Tag der Schutzdauer bezahlt werden, wird die Marke gelöscht.
Markenarten in der Übersicht
Marken können vielseitig gestaltet sein, weshalb sie anhand verschiedener Kriterien unterschieden werden, z. B. mithilfe von Wörtern, einzelnen Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben oder gar Hörzeichen.
Wortmarke
Bei Wortmarken handelt es sich um vollständige Wörter, z. B. Produktnamen wie Volkswagen, Coca-Cola oder L’Oreal. Auch Personennamen sind möglich wie bspw. bei J. K. Rowling. Auch Abkürzungen fallen hierunter (z.B. NKD oder kik)
Bildmarke
Mit Bildmarken werden u. a. Logos geschützt, die auf einem Bild aufbauen, z. B. der Apfel von Apple oder der „Swoosh“ von Nike.
Wort-/Bildmarke
Wort- und Bildmarken können auch kombiniert werden, wie z. B. bei dem Logo von BMW, in dem der Schriftzug in der Grafik enthalten ist.
Weitere Markenarten
- Dreidimensionale Marke
- Farbmarke
- Klangmarke
- Positionsmarke
- Kennfadenmarke
- Mustermarke
- Bewegungsmarke
- Multimediamarke
- Hologrammmarke
- Sonstige Formen
Markenanmeldung – ein wichtiger Schritt für den Markenschutz
Wenn eine Marke derart bekannt ist, dass Verbraucher sie sofort erkennen und einem Unternehmen, Produkt oder einer Dienstleistung zuordnen können, beeinflusst dies ihre Kaufentscheidung und kann als Unternehmensvermögenswert betrachtet werden. Aus diesem Grund sollten
Marken gegen Missbrauch geschützt werden – dies funktioniert mit dem Markenschutz, verankert im Markengesetz (kurz: MarkenG).
Die Patentanwälte von RGTH unterstützen unsere Mandanten bei der Anmeldung ihrer Marke, indem sie die Elemente der Marke definieren, um welchen Markentyp es sich handelt und wie dieser optimal geschützt werden kann. Auch erörtern wir, wie die Marke in Zukunft verwendet werden soll, für welche Produkte und Dienstleistungen sie gelten soll und ob Schutzhindernisse existieren. Diese Fragen sind bedeutend für die Anmeldung und deren Erfolgsaussichten.
Markenschutz in Deutschland, Europa und weltweit
In Deutschland ist die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) einzureichen, welches die jeweilige Marke nach durchgeführter Prüfung im deutschen Markenregister einträgt.
Neben der nationalen Eintragung kann eine Marke auch im Ausland geschützt werden, einerseits für die gesamte Europäische Union durch die Europäische Unionsmarke über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO), andererseits durch die international registrierte Marke bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (kurz: WIPO).
Auch bei der Anmeldung einer Marke in ausländischen Schutzgebieten stehen unsere Patentanwälte von RGTH unseren Mandaten kompetent zur Seite.
Kosten der Markenanmeldung
Für die Anmeldung und Eintragung einer Marke fallen gewisse amtliche Gebühren an:
- Anmeldegebühr
- Klassengebühr für Waren oder Dienstleistungen
- Gebühr für eine beschleunigte Antragsprüfung
In der Anmeldegebühr sind bereits drei kostenfreie Waren- oder Dienstleistungsklassen enthalten. Im Ausland können abweichende Gebühren anfallen.
Markenrecherche
Das DPMA prüft zwar die Anmeldung einer Marke, übernimmt jedoch nicht die Recherche bereits eingetragener Marken. So ist es möglich, dass ältere Markenschutzrechte Dritter verletzt werden. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine Verletzungsklage ins Haus steht oder kurz nach der Eintragung der Marke ein Widerspruchsverfahren bzw. später ein Löschungsverfahren Ihrer eingetragenen Marke durchgeführt werden muss.
Aus diesem Grund ist es regelmäßig zweckmäßig,
vor der Anmeldung einer Marke eine umfangreiche Markenrecherche im In- und Ausland durchzuführen.
Hierbei ziehen unsere Anwälte sowohl identische bereits existierende Marken als auch sich ähnelnde Marken in Betracht, die ebenfalls zu beträchtlichen Konflikten und juristischen Schwierigkeiten führen können. Nämlich immer dann, wenn diese aufgrund ihrer Ähnlichkeit von Verbrauchern verwechselt werden könnten.
Markenrechtsverletzungen
Sollte es andererseits dazu kommen, dass eine eingetragene Marke unserer Mandanten verletzt wird, vertreten wir deren Rechte. Ihr Recht kann bspw. durch eine Einigung mit den schutzrechtverletzenden Personen oder mithilfe einer Unterlassungs- und Schadensersatzklage vor den zuständigen Gerichten durchgesetzt werden. Auch bei Markenrechtsverletzungen können sich die Mandanten von RGTH auf unsere erfahrenen Patentanwälte verlassen.
Titelschutz
Mit dem Titelschutz können unsere Mandanten ihre Werke schützen, z. B. Bücher, Videospiele, Filme oder Musik. Zu den Leistungen bei RGTH gehören ebenfalls die umfangreiche Titelrecherche, die Schaltung des Titelschutzes sowie dessen etwaige Verteidigung.
Unsere Leistungen im Bereich Markenschutz
- Deutsche, europäische und internationale Markenregistrierungen sowie nationale Markenregistrierungen im außereuropäischen Ausland (DE-Marke; Unionsmarke; IR-Marke, Int. Marke; sonstige nationale Markenregistrierungen)
- Markenrecherchen national und international
- Vertretung in Widerspruchsverfahren und Löschungs- bzw. Beschwerdeverfahren vor dem DPMA oder BPatG in München und dem EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) in Alicante, Spanien
- Markenlizenzen
- Beratung bei Markenkonflikten und markenbezogenen Verträgen (Franchise; Lizenzvertrag für Marken)
- Markenentwicklung
- Markenstrategien
Anwälte für Markenrecht bei RGTH
Unsere Patentanwälte von RGTH sind weltweit vernetzt, wovon unsere Mandanten bei ihrer Markenanmeldung und Titelschutzrechtschaltung profitieren. Darüber hinaus besitzen sie jahrelange Erfahrung sowie häufig auch praktisches Expertenwissen aus der Industrie. Dank fundierter Kompetenzen und Kenntnisse sowohl im Marken- als auch im Patent- und Designrecht können sie unsere Mandanten interdisziplinär beim Schutz ihrer Produkte, Dienstleistungen oder Erfindungen beraten.