Patente im Bereich Software

Software bildet einen erheblichen Teil des modernen Lebens. Sie ist aus dem 21. Jahrhundert kaum wegzudenken: So basieren das autonome Fahren oder moderne Ampelschaltungen an Kreuzungen auf Computerprogrammen – ganz zu schweigen vom Online-Banking oder Smartphone, auf die kaum noch jemand verzichten möchte. Kurz: Ein Leben ohne in Kontakt mit Software zu kommen ist kaum noch möglich. Da verwundert es kaum, wenn Entwickler und Unternehmen Software mit Patenten vor der Verwendung durch Dritte schützen möchten.

Digitalen Fortschritt mit Patenten schützen

Wie andere Erfindungen gilt es auch im Bereich der Software, diese vor Nachahmung oder vor der unrechtmäßigen Verwendung durch Dritte zu schützen. Denn auch hier stecken teils jahrzehntelange Entwicklungszeiten sowie hohe Kosten für Entwickler hinter den Programmen. Um die eingesetzten Ressourcen zum wirtschaftlichen Vorteil zu nutzen, sollte Software patentiert werden. Auf diese Weise ist der alleinige Gebrauch auf dem hart umkämpften Softwaremarkt möglich.

Kann Software patentiert werden?

Obwohl Software bereits seit Jahrzehnten entwickelt und auf den Markt gebracht wird, stehen Entwickler mit Patentierungsplänen häufig vor Hindernissen, wenn es darum geht, ihre Programme schützen zu lassen. Während dies auf dem US-amerikanischen Markt für viele Jahre relativ leicht möglich war, stehen Entwickler und Anmelder vor Hürden, wenn sie in Deutschland oder Europa Software patentieren wollen.

Nach jahrelangem Rechtsstreit werden inzwischen sogenannte „computerimplementierte Erfindungen“ patentiert.

Eine Software an sich kann demnach nicht patentiert werden, jedoch Ideen für Abläufe und Verfahren, die wiederum von einer Software ausgeführt werden.

Darunter fallen beispielsweise Programme, die auf einem Computer, Prozessor, Steuergerät oder ähnlichem ausgeführt werden und technische Komponenten ansteuern, eine technische Interaktion von Komponenten hervorrufen etc. Fertig programmierte Software (d.h. der eigentliche „source code“) wiederum kann eigenständig unter das Urheberrecht fallen und somit auf diese Weise geschützt werden.

Derzeit handelt es sich bei ca. zehn Prozent der eingereichten Patentanmeldungen um Softwarepatente, d. h., Softwarepatente werden in großer Anzahl angemeldet und spielen in Wirtschaft und Industrie eine wichtige Rolle. Unsere Patentanwälte von RGTH unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Softwareentwicklungen zu evaluieren und optimal schützen zu lassen.

Können Algorithmen patentiert werden?

Algorithmen an sich können als mathematische Methode nicht patentiert werden – allerdings gibt es Ausnahmen, so z. B. Algorithmen, welche im technischen Bereich eingesetzt werden. Der Algorithmus muss in diesem Fall ein konkretes, technisches Problem lösen, um die Anforderungen des Patentschutzes zu erfüllen.

Darüber hinaus kann auch in Bezug auf Algorithmen das Urheberrecht greifen, nämlich dann, wenn diese in einem fertiggestellten Programm eingesetzt wurden. Hier bezieht sich das Urheberrecht jedoch auf die vollständige Software, nicht auf den Algorithmus an sich. Auch hier beraten unsere Patentanwälte unsere Mandanten umfassend und entwickeln mit ihnen eine Strategie zum Schutz ihrer Software.

Umfassende Begleitung durch erfahrene Experten im Bereich Software

Ob die Software unserer Mandanten den Ansprüchen der Technizität entspricht oder mit dem Urheberrecht geschützt werden kann, eruieren unsere erfahrenen Anwälte vor der Anmeldung der etwaigen Patente.

Anschließend entwickeln sie gemeinsam ein Entwicklungskonzept und führen bei Bedarf eine umfangreiche Patentrecherche durch, um bereits existierende Patente sowie ähnliche Patente zu ermitteln. So können unsere Mandanten Patentverletzungen im Vorfeld vermeiden. Darauf folgt die maßgeschneiderte Patentanmeldung. Ab diesem Zeitpunkt sind die technischen Ideen bzw. die computerimplementierten Erfindungen unserer Mandanten vor dem Missbrauch durch Dritte geschützt. Sollte es zu Patentverletzungen kommen, vertreten unsere erfahrenen Anwälte unsere Mandanten vor Gericht, um ihre Schutzrechte durchzusetzen.

Was kostet ein Software-Patent?

Die amtlichen Gebühren für Softwarepatente unterscheiden sich nicht von der Anmeldung anderer Patente. Für die Anmeldung, Recherche und Prüfung des Antrags ist folglich eine Gebühr notwendig. Die Kosten für die Betreuung durch unsere erfahrenen Patentanwälte sind abhängig vom Aufwand und der Komplexität des jeweiligen Themas. In diesem komplexen Fachbereich ist in der Regel mit einem recht hohen Aufwand zu rechnen. Darüber hinaus fallen jeweils für die Verlängerung der Schutzdauer Kosten an.

Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Bereichen

  • Künstliche Intelligenz
  • Cloud Computing
  • Computerimplementierte Erfindungen
  • Business Models

Unsere Patentanwälte für Software

Dank unseres weltweiten Netzwerks können die Patentanwälte von RGTH unsere Mandanten kompetent und professionell in allen Patent- und Schutzrechtsfragen beraten. Unsere interdisziplinäre Aufstellung ermöglicht es zudem, fachübergreifende Patentstrategien zu entwickeln und Patente anzumelden. Unsere Anwälte bringen jahrelange Erfahrung und praktische Industriekenntnis mit. So bieten wir unseren Mandaten eine umfassende Beratung und Wahrung ihrer Schutzrechte – egal, in welchem Bereich.

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