Patente im Bereich Software

Software bildet einen erheblichen Teil des modernen Lebens. So basieren beispielsweise autonomes Fahren oder moderne Ampelschaltungen an Kreuzungen auf Computerprogrammen – ganz zu schweigen vom Online-Banking oder Smartphones, auf die kaum noch jemand verzichten möchte. Kurz: Ein Leben ohne Software ist kaum noch möglich. Da verwundert es nicht, wenn Entwickler und Unternehmen Software mit Patenten vor der unrechtmäßigen Verwendung durch Dritte schützen möchten.

Software patentieren lassen: den digitalen Fortschritt schützen

Wie andere Erfindungen gilt es auch im Bereich der Software, diese vor Nachahmung oder der unrechtmäßigen Verwendung durch Dritte zu schützen. Hinter diesen Computerprogrammen stecken teils jahrzehntelange Entwicklungsarbeit sowie hohe Entwicklungskosten für die Programmierung. Um die eingesetzten Ressourcen zum wirtschaftlichen Vorteil zu nutzen, sollten Entwickler und Unternehmen ihre Software daher patentieren lassen. Auf diese Weise sichern sie sich das alleinige Gebrauchsrecht auf einem hart umkämpften Softwaremarkt.

Ist Software patentfähig?

Obwohl Software bereits seit Jahrzehnten entwickelt und auf den Markt gebracht wird, stoßen Entwickler bei der Patentanmeldung häufig auf Hindernisse, wenn es darum geht, ihre Erfindungen schützen zu lassen. Während der Patentschutz auf dem US-amerikanischen Markt für viele Jahre vergleichsweise leicht erlangt werden konnte, gelten in Bezug auf die Patentierbarkeit von Software in Deutschland oder Europa strengere Vorgaben. 

Ein sogenanntes „Softwarepatent“ gibt es nicht. 

Während die Software an sich keinen Schutz genießt, ist es nach jahrelangem Rechtsstreit inzwischen aber möglich, sogenannte „computerimplementierte Erfindungen“ vom Patentamt schützen zu lassen. 

Wie kann man eine Software patentieren lassen?

Unter den Begriff „computerimplementierte Erfindungen“ fallen beispielsweise Programme, die auf einem Computer, Prozessor, Steuergerät oder ähnlichem ausgeführt werden und technische Komponenten ansteuern, eine technische Interaktion von Komponenten hervorrufen etc. Patente auf fertig programmierte Software (d. h. der eigentliche „Source Code“) werden nicht erteilt. Sie kann allerdings eigenständig unter das Urheberrecht fallen und somit auf diese Weise geschützt werden. 

Eine Software an sich kann nach deutschem Patentrecht nicht geschützt werden. Jedoch können Ideen für Abläufe und Verfahren, die wiederum von einer Software ausgeführt werden, patentiert werden. Häufig ist in diesem Kontext von Softwarepatenten die Rede.

Derzeit handelt es sich bei circa zehn Prozent der eingereichten Patentanmeldungen um Softwarepatente. Das bedeutet, dass Softwarepatente in großer Anzahl angemeldet werden und eine wichtige Rolle in Wirtschaft und Industrie spielen. 

Können Algorithmen patentiert werden?

Algorithmen an sich können als mathematische Methode nicht patentiert werden – allerdings gibt es Ausnahmen, so z. B. Algorithmen, die im technischen Bereich eingesetzt werden. Der Algorithmus muss in diesem Fall ein konkretes technisches Problem lösen, um die Anforderungen des Patentschutzes zu erfüllen. 

Darüber hinaus kann auch in Bezug auf Algorithmen das Urheberrecht greifen, nämlich dann, wenn diese in einem fertiggestellten Programm eingesetzt wurden. Hier bezieht sich das Urheberrecht jedoch auf die vollständige Software, nicht auf den Algorithmus an sich. Auch hier beraten unsere Patentanwälte unsere Mandanten umfassend und entwickeln mit ihnen eine Strategie zum Schutz ihrer Software.

Ist Künstliche Intelligenz schutzfähig?

Künstliche Intelligenz (KI) imitiert menschliche kognitive Fähigkeiten, indem sie mithilfe von maschinellem Lernen oder auf Basis programmierter Abläufe Informationen erkennt und sortiert. Da Algorithmen an sich nach geltendem Patentrecht nicht schutzfähig sind, kann die KI als solche vergleichbar mit dem reinen Source Code eines Computerprogramms ebenfalls nicht patentiert werden. Dagegen könnte ein KI-basiertes Produkt oder eine KI-basierte Software vergleichbar mit einer computerimplementierten Erfindung, die ein technisches Problem mit technischen Mitteln löst, als Software-Erfindung patentiert werden, sofern sie neu ist und den Anspruch an die Technizität erfüllt. 

Wie schützt man eine Software? – RGTH unterstützt

Das deutsche Patentrecht ist insbesondere in Bezug auf Software komplex. Möchten Sie Ihre computerimplementierte Erfindung mit einem Patent für Software schützen, erhalten Sie umfassende Begleitung durch unsere erfahrenen Experten im Bereich Software. Die Patentanwälte von RGTH unterstützen Mandanten dabei, ihre Softwareentwicklungen zu evaluieren und optimal schützen zu lassen.

Patentrecherche: Ob die Software unserer Mandanten den Ansprüchen der Technizität entspricht oder mit dem Urheberrecht geschützt werden kann, eruieren unsere erfahrenen Anwälte vor der Anmeldung der etwaigen Patente. 

Anschließend entwickeln sie für die Patentierung einer Software gemeinsam mit den Mandanten ein Entwicklungskonzept und führen bei Bedarf eine umfangreiche Patentrecherche durch, um bereits existierende Patente sowie ähnliche Patente zu ermitteln. So können unsere Mandanten Patentverletzungen im Vorfeld vermeiden. Darauf folgt die maßgeschneiderte Patentanmeldung. Ab diesem Zeitpunkt sind die technischen Ideen bzw. die computerimplementierten Erfindungen unserer Mandanten vor dem Missbrauch durch Dritte geschützt. Sollte es zu Patentverletzungen kommen, vertreten unsere erfahrenen Anwälte unsere Mandanten vor Gericht, um ihre Schutzrechte durchzusetzen.

Was kostet ein Software-Patent?

Die amtlichen Gebühren für Softwarepatente unterscheiden sich nicht von der Anmeldung anderer Patente. Für die Anmeldung, Recherche und Prüfung des Antrags ist folglich eine Gebühr notwendig. Die Kosten für die Betreuung durch unsere erfahrenen Patentanwälte sind abhängig vom Aufwand und der Komplexität des jeweiligen Themas. In diesem komplexen Fachbereich ist in der Regel mit einem recht hohen Aufwand zu rechnen. Darüber hinaus fallen jeweils für die Verlängerung der Schutzdauer Kosten an.

Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Bereichen

  • Künstliche Intelligenz
  • Cloud Computing
  • Computerimplementierte Erfindungen
  • Business Models

Unsere Patentanwälte für Software

Dank unseres weltweiten Netzwerks können die Patentanwälte von RGTH unsere Mandanten kompetent und professionell in allen Patent- und Schutzrechtsfragen beraten. Unsere interdisziplinäre Aufstellung ermöglicht es zudem, fachübergreifende Patentstrategien zu entwickeln und Patente anzumelden. Unsere Anwälte bringen jahrelange Erfahrung und praktische Industriekenntnis mit. So bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Wahrung ihrer Schutzrechte – egal, in welchem Bereich.

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