Technologietransferverträge

Lizenzen, Know-How Verträge, Technologietransferverträge: Heute werden mehr Vereinbarungen zur gewerblichen Nutzung von Schutzrechten getroffen als je zuvor. Gleichzeitig werden Technologien komplexer. Besonders in Europa beeinflusst das Europäische Kartellamt zusätzlich die rechtliche Gestaltung von Lizenzvereinbarungen. Deshalb sollten entsprechende Verträge gut geregelt sein und zum Geschäftsmodell passen. Auf diese Weisen nutzen Unternehmen ihre Erfindungen mithilfe von Technologietransferverträgen zusätzlich für ihre langfristige Unternehmensstrategie.

Technologietransfer

Bei einem Technologietransfer wird zumeist Wissen an Dritte übertragen. Dies können einerseits industrielle Fertigungsverfahren und Verfahrenstechniken oder andererseits auch wissenschaftliche Erkenntnisse sein. Das Wissen stammt häufig aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Hochschulen und soll beispielsweise im Produktionsprozess Dritter Anwendung finden.

Was ist eine Lizenz?

Eingetragene Patente oder auch anhängige Patentanmeldungen können nicht nur selbst verwendet, sondern durch einen Lizenzvertrag auch an Dritte lizenziert werden. Auf diese Weise können sowohl Lizenzgeber als auch Lizenznehmer profitieren: Die Patentinhaber erzielen Lizenzeinnahmen, die sie in weitere Forschung und Entwicklung investieren können, um weiterhin in umkämpften Märkten bestehen zu können. Außerdem etablieren sie Allianzen und strategische Partnerschaften mit anderen Unternehmen. Lizenznehmern wiederum wird es ermöglicht, das Know-how bzw. die Innovationen der Inhaber legal zu verwenden, um selbst Produkte herzustellen oder Prozesse dank neuer Verfahrenstechniken zu optimieren. Regelmäßig tauschen auch zwei Lizenzinhaber die jeweils eigene Lizenz innerhalb eines Vertrags mit der anderen Partei (sogenannte Kreuzlizensierung).

Neben Patenten können auch Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Designs, Marken und weitere Schutzrechte lizenziert werden. Die Patentanwälte von RGTH beraten unsere Mandanten kompetent und entwickeln die für sie passende Lizenzstrategie.

Arten von Lizenzen

Lizenz ist nicht gleich Lizenz, sondern es wird zwischen exklusiver und nicht exklusiver Lizenz unterschieden:

  • Exklusive Lizenz: Die exklusive Lizenz erhält nur ein einzelner Lizenznehmer, mit der er die Technologie bzw. das Wissen verwenden darf. Außer ihm gibt es keinen weiteren Lizenznehmer. Der Gegenstand des Lizenzvertrags kann somit alleinig genutzt werden. Das Nutzungsrecht per exklusiver Lizenz schließt auch den Lizenzgeber aus – der Lizenznehmer ist nach deutschem Recht also wirklich der einzige wirtschaftliche Nutzer des Lizenzgegenstands.
  • Nicht exklusive Lizenz: Handelt es sich um eine nicht exklusive Lizenz, so sind mehrere Nutzer je Lizenzgegenstand möglich, also bspw. der Lizenzgeber sowie mehrere Lizenznehmer.

Beide Lizenzarten können jedoch modifiziert werden, z. B. indem exklusive Lizenzrechte in festgelegten Ländern eingeräumt werden, in anderen Ländern jedoch nur nicht exklusive Lizenzrechte gelten sollen. Auch ist es möglich, bestimmte Anwendungsfälle exklusiv zu lizenzieren, während andere nicht exklusiv gehandhabt werden. Unsere Patentanwälte finden gemeinsam mit unseren Mandaten die passende Strategie für ihre Lizenzen und Patente.

Umfassende Begleitung bei der Lizenzierung von Patenten

Ein Technologietransfer mit Lizenzverträgen kann eine Komponente einer langfristigen Unternehmensstrategie sein, weshalb die passende Patentstrategie essenziell für den gewerblichen Rechtsschutz unserer Mandanten ist. Welche Rechte Lizenznehmern eingeräumt werden und wie viele Lizenznehmer es geben soll, besprechen Sie gemeinsam mit unseren Fachanwälten von RGTH. Darüber hinaus klären wir Fragen zur Sicherung und möglichen Auflösung eines Lizenzvertrags, z. B. im Falle der Insolvenz des Lizenznehmers oder -gebers.

Neben der Erstellung von Lizenzverträgen unterstützen die Patentanwälte von RGTH unsere Mandanten dabei Lizenzgespräche vorzubereiten oder führen durch die entsprechenden Verhandlungen. Nach Abschluss eines Lizenzvertrags kümmern wir uns um die Einhaltung der im Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Auch besprechen wir adäquate Lizenzgebühren und, falls gewünscht, einen angemessenen Kaufpreis durch den Lizenznehmer bzw. Lizenzkäufer.

Unsere Leistungen

  • Beratung und Erstellung von Lizenzverträgen für Patente, Marken und Designs
  • Beratung und Erstellung von Know-how-Verträgen
  • Beratung und Erstellung von Technologietransferverträgen und Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen
  • Due Diligence bei Mergers, Übertragung von Schutzrechtsportfolios, etc.

Unsere Patentanwälte für Technologietransferverträge

Unsere geschulten und mit teils jahrelanger Industrieerfahrung ausgestatteten Patentanwälte von RGTH unterstützen unsere Mandanten kompetent im Bereich der Technologietransferverträge inkl. Lizenzverhandlungen und der Überwachung der Schutzrechteeinhaltung. Ihr internationales Netzwerk ermöglicht es ihnen, auch interdisziplinäre Vereinbarungen durchzuführen, stets mit dem Ziel, die passende Patent- und Lizenzstrategie für unsere Mandanten umzusetzen.

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