Patente im Bereich Chemie
Die Chemiebranche ist ein Innovationstreiber und hat seit jeher einen maßgeblichen Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung gehabt. So ist es nicht verwunderlich, dass schon kurz nach Einführung des Deutschen Patentgesetzes 1877 die ersten Patente im Bereich Chemie angemeldet wurden. Waren diese noch auf die Massenproduktion ausgerichtet, ist die Branche heute weitaus differenzierter: Neben hochspezialisierten Produkten werden mittlerweile auch innovative Verfahren, Prozesse und Anwendungen patentrechtlich geschützt.
Patente schützen die Ergebnisse jahrelanger Entwicklungsarbeit
Durch die Entwicklung neuer Impfstoffe, Medikamente oder beispielsweise Innovationen im Nachhaltigkeitsbereich steht die Chemiebranche aktuell besonders im Fokus. Dabei ist die Entwicklung neuer chemischer Verbindungen, Herstellungsverfahren oder Anwendungsmöglichkeiten im Chemie- und Pharmaziebereich besonders langwierig und kostenintensiv.
Patente sind daher unerlässlich, um diese Erfindungen (und die damit verbundenen Kosten aus Forschung und Entwicklung) zu schützen.
Dabei kann es sinnvoll sein, den Patentschutz nicht nur auf die chemischen Verbindungen zu beziehen, sondern auch auf spezielle oder universelle Herstellungsverfahren, sowie auf verschiedene Anwendungsmöglichkeiten.
Stoffschutz
Der Patentschutz einzelner chemischer Stoffe war im Deutschen Patentrecht lange nicht vorgesehen: Es galt lediglich der mittelbare Stoffschutz, womit der Herstellungsprozess, aber nicht die chemische Verbindung selbst geschützt werden konnte.
Erst 1968 wurde der absolute Stoffschutz nach Vorlage des US-amerikanischen Patentrechts eingeführt. Damit können chemische Verbindungen unabhängig von ihrer Verwendung patentiert werden. Der absolute Stoffschutz gilt damit auch für Verwendungsmöglichkeiten, die dem Patentinhaber bei Anmeldung nicht bekannt waren.
Product-by-Process-Ansprüche
Einen Sonderfall im Chemie-Patentrecht stellen die sogenannten Product-by-Process-Ansprüche dar. In bestimmten Bereichen können die physikalisch-chemischen Merkmale von chemischen Stoffen nicht präzise genug bestimmt werden, da keine geeigneten Analyse- oder Messmethoden zur Verfügung stehen. Bei den Product-by-Process-Ansprüchen werden im Patent deshalb hilfsweise die Herstellungsbedingungen aufgeführt, sodass das Produkt über die Herstellungsbedingungen definiert werden kann. So können beispielsweise Ausgangsstoff und Herstellungsmethode mit aufgenommen werden.
Wir erörtern gemeinsam mit Ihnen, ob ein solcher Anspruch für die Anmelder in Frage kommt.
Patentierung von Herstellungsverfahren
Neue Herstellungsverfahren machen einen großen Anteil der Innovation in der Chemiebranche aus. Daher kann die zeit- und kostenintensive Entwicklung solcher Verfahren ebenfalls patentiert werden, wenn diese eine technische Erfindung darstellen. Ziel ist der Verfahrensschutz, allerdings werden auch die unmittelbar durch das Verfahren hergestellten Erzeugnisse geschützt (§ 9 S. 2 Nr. 3 PatG). Dies gilt selbst dann, wenn die Erzeugnisse selbst nicht neu und damit nicht patentierbar wären. Um zu vermeiden, dass Konkurrenten an das entsprechende Know-how gelangen und dieses nutzen, ist eine Patentierung des Herstellungsverfahrens auch dann sinnvoll, wenn nicht vom Produkt auf das Herstellungsverfahren geschlossen werden kann. Patentierte Verfahren dürfen von Dritten allerdings zu privaten oder zu Forschungszwecken verwendet werden.
Patentierung von Anwendungsmöglichkeiten
Auch Anwendungs- bzw. Verwendungspatente sind in den Bereichen Chemie und Pharmazie verbreitet. Sie schützen beispielsweise die Anwendung von Generika zu bestimmten therapeutischen Zwecken. Der Patentschutz erstreckt sich dann auf die im Patent benannte Anwendungsmöglichkeit. So soll ein Anreiz für die Erforschung weiterer Anwendungsgebiete geschaffen werden.
Unsere Leistungen im Bereich Chemie
Erfindungen tragen maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg eines Chemie- oder Pharmaunternehmens bei. Ein großer Teil des Budgets wird dabei für Forschung und Entwicklung aufgewendet, weshalb es umso wichtiger ist, diese Aufwendungen im Rahmen von Patentierungen schützen zu lassen. Wir beraten unsere Mandanten deshalb individuell bei Strategien und Lösungen rund um innovative Erfindungen in den Bereichen Chemie und Pharmazie. Neben der Ausarbeitung und Prüfung von Patentstrategien betreuen wir Sie umfassend zum Patenschutz Ihrer Erfindung. Dabei begleiten Sie unsere Patentanwälte im gesamten Verfahren: von der Strategie über die Patentanmeldung bis hin zur Lizensierung, Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche – auf nationaler und internationaler Ebene.
Wir beraten Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Elektrochemie
- Anorganische Chemie
- Organische Chemie
- Biochemie
- Arzneimittel/Pharmazie
- Verfahrenstechnik
- Life Science
- Kosmetik
- Lebensmittelchemie (Farbstoffe, Aromastoffe)
Unsere Patentanwälte für Chemie
Unsere Mandanten profitieren von der nationalen und internationalen Kompetenz unserer erfahrenen Patentanwälte im Bereich Chemie. Patentanwälte von RGTH verfügen über langjährige Erfahrung und umfangreiche Kenntnisse in den verschiedenen Gebieten der Chemie und teilweise auch langjährige Industrieerfahrung. Durch die enge Vernetzung unserer Kompetenzen behandeln wir zudem auch bereichsübergreifende Patentanmeldungen und Thematiken effizient und professionell.