Patente anmelden

Patente sind heute von großer wirtschaftlicher Bedeutung, da sie wertvolle technische Innovationen und Fortschritte schützen. Denn ganz gleich, ob hochspezialisiertes Nischenprodukt oder Alltagsgegenstand – häufig wird das Know-how von direkten Konkurrenten genutzt und die Erfindung kopiert. Dieser Umstand kann großen wirtschaftlichen Schaden zur Folge haben – daher gilt es, Ihre Ideen mit Patenten zu schützen.

Definition: Patente

Patente sind gewerbliche Schutzrechte, die sich auf technische Erfindungen beziehen. Sie gewähren dem Patentinhaber nach einer amtlichen Prüfung das alleinige Recht, die patentierte Erfindung zu benutzen.

Der Schutz wird in den meisten Ländern zeitlich begrenzt gewährt – in Deutschland beispielsweise für 20 Jahre (§ 16 PatG).

Vom Patentschutz profitieren allerdings nicht nur Unternehmen und Erfinder, sondern auch die Gesellschaft, da Patente Anreize für neue Innovationen und Entwicklungen schaffen können und damit zum technischen Fortschritt beitragen, indem die Erfindung im Gegenzug zur Gewährung des Monopols veröffentlicht wird.

Patentschutz: Was kann patentiert werden?

Für die Erteilung eines Patents müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. So können deutsche (§ 1 Abs. 1 PatG) und europäische (Art. 52 Abs. 1 EPÜ) Patente für technische Erfindungen erteilt werden, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:

  • Neuheit: Erfindung gehört nicht zum Stand der Technik
  • Erfinderische Tätigkeit: Erfindung muss sich ausreichend vom Stand der Technik abheben
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Gegenstand kann auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden

Nicht schutzwürdig sind insbesondere: Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; ästhetische Formschöpfungen; Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche (z.B. der Programmcode als solcher) und die Wiedergabe von Informationen (§ 1 Abs. 3 PatG bzw. Art. 52 Abs. 1 EPÜ).

Wo gilt der Patentschutz?

Es gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip – der Patentschutz gilt somit nur in dem Land, in dem das Patent angemeldet wurde.

Patente, die in mehreren Ländern geschützt werden sollen, können entweder per Einzelanmeldung im jeweiligen Land oder, soweit vorhanden, über regionale Anmeldungen, z.B. europäische Patentanmeldungen (Zuständigkeit des Europäischen Patentamts), angemeldet werden. Auch besteht die Möglichkeit, eine internationale Patentanmeldung (nach PCT – Patent Cooperation Treaty), die eine Schutzoption für eine Vielzahl von Ländern weltweit bietet, einzureichen.

Für Anmeldungen im Ausland genießen Erfinder in Deutschland beispielsweise das Prioritätsrecht – nach Hinterlegung einer ersten Anmeldung in Deutschland oder einem anderen Land kann das Patent innerhalb von 12 Monaten im Ausland angemeldet werden. Diese Prioritäten sollten fristgerecht genutzt werden – wir beraten Sie dazu gerne.

Ablauf der Patentanmeldung: Von der Idee zum Patent

Von der ersten Idee bis zur späteren Patenterteilung vergehen in der Regel mehrere Jahre, denn das Anmeldungs- und Prüfungsverfahren ist aufwendig.

Unsere erfahrenen Patentanwälte begleiten Sie während des gesamten Prozesses – auf nationaler und internationaler Ebene.

Patentrecherchen

Die Basis jeder Patentanmeldung ist eine ausführliche Recherche, um die Neuheit einer Erfindung zu überprüfen.

  • Stand-der-Technik-Recherche/Neuheitsrecherche: Suche nach Informationen, die Neuheit der Erfindung in Frage stellen können
  • Nichtigkeitsrecherche: Suche nach Informationen und Dokumenten, mit denen ein Patent eines Wettbewerbers angegriffen werden könnte
  • Überwachungsrecherche: Regelmäßige Recherche zur Prüfung von relevanten Anmeldungen Dritter

Eine weitere Möglichkeit bietet die sogenannte FTO-Recherche (Freedom-to-operate-Recherche). Damit kann überprüft werden, ob ein eigenes Produkt ohne Verletzung fremder Schutzrechte im jeweiligen Land verwendet werden kann. Die FTO-Recherche findet daher unabhängig von einer Patentanmeldung statt.

Anmeldung eines Patents

Patente sind beispielsweise in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden (§ 34 Abs. 1 PatG). Europäische Patentanmeldungen können hingegen beim Europäischen Patentamt vorgenommen werden (Art. 75 Abs. 1 EPÜ).

Die Anmeldung muss folgende Punkte enthalten:

  1. Name des Patentanmelders
  2. Antrag auf Erteilung des Patents, in dem die Erfindung kurz und genau bezeichnet ist
  3. einen oder mehrere Patentansprüche, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll
  4. eine Beschreibung der Erfindung
  5. die Zeichnungen, auf die sich die Patentansprüche oder die Beschreibung beziehen

Jede Anmeldung darf nur ein Patent bzw. eine Gruppe von Erfindungen enthalten, die untereinander so verbunden sind, dass sie als einzige erfinderische Idee gelten.

Prüfung und Erteilung des Patents

Zunächst erfolgt eine Vorprüfung der Anmeldung hinsichtlich der Formvorschriften oder offensichtlicher Patentierungshindernisse.

Anschließend beginnt das Prüfungsverfahren. Beim DPMA muss hierfür beispielsweise innerhalb von sieben Jahren nach dem Anmeldetag ein Prüfungsantrag gestellt werden. Die Patentanmeldung wird zudem nach 18 Monaten veröffentlicht – mit dieser Frist sollen Anmelder die Möglichkeit haben, die Erfindung weiterzuentwickeln oder die Anmeldung zurückzunehmen.

Ist die anschließende Prüfung durch das Amt erfolgreich, wird das Patent erteilt.

Da die Anmeldung bei fehlenden Voraussetzungen zurückgewiesen werden kann, ist es besonders wichtig, diese von einem Patentanwalt erstellen zu lassen.

Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen

Mit einem Einspruchsverfahren nach erfolgter Patenterteilung wird geprüft, ob Gründe gegen die Patenterteilung sprechen. Ist dies der Fall, kann das Patent beschränkt aufrechterhalten oder widerrufen werden. Einen Einspruch kann grundsätzlich jeder Dritte erheben. Allerdings gelten dafür strenge Fristen – so muss der Einspruch bei deutschen bzw. europäischen Patenten innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt des DPMA bzw. des Europäischen Patenblattes erhoben werden.

Über eine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen Herr Thielemann, Herr Bartels und Herr Gerbaulet, die viele nationale sowie internationale Mandanten bei Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen vertreten.

Dabei unterstützt RGTH Sie sowohl bei der Einlegung eines Einspruchs gegen Patente Dritter als auch bei der Verteidigung gegen Einsprüche Dritter.

Wichtige Fragen zur Patentanmeldung

Wie hoch sind die Kosten einer Patentanmeldung?

Die Kosten für die Patentanmeldung hängen vom Umfang der Anmeldung und von der Anzahl der Länder ab, in denen der Schutz angestrebt wird. Eine pauschale Antwort gibt es daher nicht. Eine erste Kosteneinschätzung ist jedoch meist nach einem ersten Gespräch oder nach Sichtung der technischen Unterlagen möglich.

Was tun bei Patentverletzungen?

Stellt ein Patentinhaber fest, dass möglicherweise eine Patentverletzung durch Dritte vorliegt, können die Patentrechte auf unterschiedlichen Wegen durchgesetzt werden. So kann im Rahmen einer Patentverletzungsklage bei den Landgerichten ein Unterlassungs-, Schadens- oder Vernichtungsanspruch geltend gemacht werden. Da ein Klageverfahren häufig viel Zeit in Anspruch nimmt, kann eine einstweilige Verfügung im vorläufigen Rechtsschutz Abhilfe schaffen.

Können Patente verkauft werden?

Patentinhaber können entweder das gesamte Patent verkaufen oder die Nutzung lizensieren. In beiden Fällen gestalten sich die Vertragsverhandlungen und insbesondere die Kostenfrage oft schwierig. Unsere erfahrenen Patentanwälte begleiten Sie deshalb im gesamten Prozess bis hin zum abschließenden Verkauf oder der Lizensierung. Sprechen Sie uns gerne an.

Unsere Leistungen im Bereich Patente

Als Patentanwälte betreuen wir unsere Mandanten national und international auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes.

Bei Patentanmeldungen im Ausland setzt RGTH dabei von Beginn an auf eine kompetente Inhouse-Betreuung durch muttersprachliche Kollegen. Diese entwickeln entsprechende Strategien und betreuen das gesamte Bearbeitungsverfahren und Portfolio. Vor Ort arbeitet RGTH mit erfahrenen Korrespondenzanwälten zusammen.

Neben einer hohen fachlichen Qualifikation weisen unsere Patentanwälte zudem langjährige Erfahrungen in ihren jeweiligen Fachgebieten auf. Durch die breitgefächerten Qualifikationen können wir so auch bereichsübergreifende Thematiken effizient und kompetent lösen.

  • Nationale deutsche, europäische und internationale Patentanmeldungen (z. B. PCT-Anmeldungen)
  • Vertretung in Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (Einspruch DPMA) und dem Europäischen Patentamt (Einspruch EPA)
  • Vertretung in Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (Beschwerde EPA) und dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Vertretung in Beschwerdeverfahren und Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) und dem Bundesgerichtshof (BGH)
  • Durchführung von Verletzungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten in Deutschland
  • Patentrecherchen
  • Lizenzverträge für Patente
  • Beratung und Vertretung bei Arbeitnehmererfindungen
  • Patentrechtliche Due Diligence Beratung bei M&A
  • Ausarbeitung von Patentstrategien
  • Beratung im Patentmanagement
  • Gutachten Patentverletzung
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