Gebrauchsmuster in Europa anmelden: Ein Überblick

Inhaltsverzeichnis

Was sind Gebrauchsmuster?

Gebrauchsmuster galten früher als der „kleine Bruder“ des Patents. Typischerweise wurden sie für kleinere Erfindungen genutzt, während größere und wichtigere Erfindungen durch ein Patent geschützt wurden. Der Schutzumfang von Patenten und Gebrauchsmustern hat sich jedoch zunehmend angenähert. Beide Schutzrechte werden heute für Erfindungen eingesetzt, da die qualitativen Unterschiede nicht mehr im Vordergrund stehen. Gleichwohl bestehen weiterhin Unterschiede zwischen Gebrauchsmustern und Patenten, etwa beim Rechtsschutz, bei der maximalen Schutzdauer von zehn Jahren und bei den Verfahrenskosten.

Gebrauchsmusterschutz: Was kann geschützt werden?

Gebrauchsmuster können körperliche Gegenstände schützen, z. B. ein Produkt, das verkauft werden soll. Herstellungs- und Arbeitsverfahren können hingegen nicht durch Gebrauchsmuster geschützt werden. Für deren Schutz gegenüber Dritten sind Patentanmeldungen erforderlich. In bestimmten Fällen kann auch der Schutz einer „neuen Art der Verwendung“ für ein bestehendes Produkt beantragt werden, z. B. bei medizinischen Produkten.

Alle schutzbedürftigen Gegenstände müssen neu sein und auf einem erfinderischen Schritt beruhen, um für den Schutz durch ein Gebrauchsmuster in Betracht zu kommen.

Unsere erfahrenen Patentanwältinnen und Patentanwälte bei RGTH unterstützen Mandanten dabei, die richtigen Strategien zum Schutz ihrer Produkte, Verfahren und Designs durch Gebrauchsmuster, Designrechte und Patente zu entwickeln.

Wo gilt Gebrauchsmusterschutz?

Gebrauchsmuster können in Deutschland und in mehreren anderen Ländern angemeldet werden. In Deutschland heißt ein utility model „Gebrauchsmuster“ nach dem Gebrauchsmustergesetz und ist mit Gebrauchsmustern in anderen Ländern vergleichbar. Gebrauchsmuster können in mehreren EU-Ländern sowie in zahlreichen Ländern weltweit angemeldet werden, darunter Australien, Mexiko, Südkorea und China.

Wer kann ein Gebrauchsmuster anmelden?

Grundsätzlich kann jede Person mit einer körperlichen Erfindung ein Gebrauchsmuster anmelden. Bei RGTH unterstützen unsere Patentanwältinnen und Patentanwälte Mandanten bei der Anmeldung von Gebrauchsmustern in Deutschland und im Ausland und vertreten sie in etwaigen Streitigkeiten.

Unterschiede zwischen Patenten und Gebrauchsmustern

Patente sind nach wie vor die bekannteste Möglichkeit, eine Erfindung zu schützen. In bestimmten Situationen sind sie jedoch nicht immer die passendste Option.

Dies gilt insbesondere dann, wenn Schutzrechte schnell durchgesetzt werden müssen, etwa wenn eine Verletzung zügig verfolgt werden soll. In solchen Situationen kann die Anmeldung eines Gebrauchsmusters vorzugswürdig sein. Während die Erteilung eines Patents mehrere Jahre dauern kann, können Gebrauchsmuster innerhalb weniger Wochen eingetragen werden und sind zudem kostengünstiger. Dies liegt daran, dass im Eintragungsverfahren die Neuheit, der erfinderische Schritt und die gewerbliche Anwendbarkeit des Produkts nicht geprüft werden.

Allerdings gewähren Gebrauchsmuster eine maximale Schutzdauer von nur 10 Jahren, während Patente eine Schutzdauer von bis zu 20 Jahren erreichen können.

Ein Gebrauchsmuster anmelden

Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters umfasst deutlich mehr als das bloße Ausfüllen eines Formulars. In der Regel ist es sinnvoll,

  1. vor der Anmeldung umfassende Recherchen zu bestehenden Gebrauchsmustern und Patenten durchzuführen.
  2. Jede Anmeldung zur Eintragung eines Gebrauchsmusters muss außerdem eine detaillierte Beschreibung der Erfindung einschließlich technischer Zeichnungen enthalten.
  3. Die Schutzansprüche müssen so formuliert werden, dass das Gebrauchsmuster einen ausreichenden Schutz vermittelt.

Unsere Patentanwältinnen und Patentanwälte bei RGTH unterstützen Mandanten dabei, die richtige Strategie für ihr Gebrauchsmuster zu finden.

Nach Zahlung der Anmeldegebühr trägt das zuständige Patentamt das Gebrauchsmuster ein. Die Eintragung dauert im Durchschnitt in der Regel zwischen zwei und vier Monaten. Anschließend wird das Gebrauchsmuster durch das jeweilige Patentamt veröffentlicht und ist ab diesem Zeitpunkt geschützt.

Kosten einer Gebrauchsmusteranmeldung

Als „abgespeckte“ Variante eines Patents sind die Kosten für Gebrauchsmuster häufig insgesamt niedriger als die Kosten für eine Patentanmeldung und die Aufrechterhaltung des entsprechenden Patents. Zwar sind die Kosten bis zur Eintragung eines Gebrauchsmusters mit denen einer Patentanmeldung vergleichbar, jedoch entstehen bei Gebrauchsmustern keine entsprechenden Folgekosten mit Ausnahme der Aufrechterhaltungsgebühren.

Gebrauchsmusterrecherchen

Unabhängig davon, ob Sie ein Patent, ein Gebrauchsmuster oder ein Designrecht anmelden möchten, sollten vor der Anmeldung umfassende Recherchen durchgeführt werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass eine Erfindung tatsächlich neu ist und damit grundsätzlich schutzfähig sein kann. Für Recherchen stehen spezielle Datenbanken mit bereits eingetragenen Erfindungen zur Verfügung. Unsere Patentanwältinnen und Patentanwälte führen für unsere Mandanten Recherchen in folgenden Bereichen durch:

  • Stand-der-Technik-Recherche/Neuheitsrecherche: Suche nach Informationen, die die Neuheit der Erfindung in Frage stellen könnten.
  • Löschungsrecherche: Suche nach Informationen und Dokumenten, die verwendet werden könnten, um ein Gebrauchsmuster eines Dritten anzugreifen.
  • Gebrauchsmusterüberwachung: Diese Recherchen werden regelmäßig durchgeführt, um zu überwachen, ob Dritte Anmeldungen eingereicht haben, die für die Gebrauchsmuster unserer Mandanten relevant sind.
  • Freedom-to-Operate-Recherchen (FTO): Diese Recherchen sollen sicherstellen, dass die Nutzung Ihres Produkts keine Schutzrechte Dritter verletzt. Sie müssen selbst keine eigenen Schutzrechte besitzen, um eine solche Recherche durchführen zu lassen.

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Ley Li

Ley Li

Leyi Li ist als Patent Professional in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Patentamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum tätig.

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